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Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über die Webseite http://hr.pegamos.eu
zugänglichen Services der Pegamos HR Sp. z o.o. durch Geschäftskunden ("Kunden-AGB")

(1) Geltungsbereich und Änderungen der AGB


1.1 Für die Nutzung der Dienstleistungen, die Sie als Arbeitervermittlungs-Agentur („Agentur oder Nutzer“) oder als Auftraggeber („Kunde“ oder Nutzer“) auf der Website http://hr.pegamos.eu nutzen können, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des von Ihnen gewählten Leistungspakets und unsere Hinweise zum Datenschutz. Es handelt sich um Dienstleistungen der PEGAMOS HR Sp. z o.o. („PEGAMOS HR“), Dąbrowskiego 77A, 60-529 Poznań, vertreten durch die Geschäftsführung.

1.2 Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn PEGAMOS HR diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB der Agentur oder des Nutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 PEGAMOS HR behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von PEGAMOS HR für den Nutzer zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind, z. B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Anpassung der AGB unter Beachtung abgeänderter oder neuer Dienste oder Funktionalitäten.

1.4 PEGAMOS HR wird dem Nutzer Änderungen der AGB per E-Mail mitteilen und ihn dabei darauf hinweisen, dass die Änderungen als akzeptiert gelten, wenn er nicht binnen 4 Wochen widerspricht

(2) Leistungsgegenstand, Änderungen

2.1 PEGAMOS HR unterhält eine Internetplattform, auf der von Kunden unentgeltlich Suchanzeigen für Arbeitskräfte eingestellt und verwaltet werden können. Der Leistungsgegenstand erschöpft sich in der Möglichkeit, Suchanzeigen in die Datenbanken einzustellen und diese über das Internet registrierten Agenturen zugänglich zu machen. Ein etwaiger sonstiger mit dem Nutzer vereinbarter Umfang der Leistungen hängt von dem vom Nutzer gewählten Leistungspaket ab.

2.2 Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und der Datenbank durch den Nutzer ist lediglich in dem durch diese AGB (insbesondere Ziffer 3) und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.

2.3 PEGAMOS HR behält sich das Recht vor, auch die kostenpflichtigen Dienste oder Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Nutzer dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht nicht. Insbesondere gilt dies für Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von PEGAMOS HR ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

(3) Nutzugnsrechte

3.1 Durch das Übermitteln von Inseratsdaten räumen Sie PEGAMOS HR und ihren verbundenen Unternehmen an den übermittelten Inhalten die folgenden nichtausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte (einschließlich des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen) ein:

• das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
• das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
• das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden. PEGAMOS HR ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.

3.2 Alle auf den Internetseiten von PEGAMOS HR zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte, Inserate) oder Kennzeichen (Marken, Firmennamen, Logos) genießen ggf. urheberrechtlichen, markenrechtlichen und ggf. wettbewerbsrechtlichen Schutz. Im Rahmen des Vertrags erhalten Sie das nichtausschließliche, nichtübertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die zugänglich gemachten Inhalte im Rahmen des vertragsüblichen Gebrauchs – wie durch den Vertragszweck und das Leistungspaket definiert – zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung stellt einen Missbrauch dar und wird von PEGAMOS HR zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet. Als Missbrauch gilt insbesondere

• die automatisierte Abfrage der Datenbank mittels Software oder
• das Kopieren der Inhalte der Datenbank (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) und das Zugänglichmachen auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich gleichzeitig um Inhalte des Nutzers.

3.3 Soweit dem Nutzer zur Durchführung des Vertrags von PEGAMOS HR Softwareprogramme zur Verfügung gestellt wurden, erhält er hieran ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die Software auf einer einzigen von ihm genutzten Hardwareeinheit zu verwenden. Er ist verpflichtet, die Softwareprogramme nebst allen eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an PEGAMOS HR zurückzugeben oder PEGAMOS HR die Löschung schriftlich zu bestätigen.

3.4 Für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung der in Ziffer 3.2 und 3.3 genannten Rechte verpflichtet sich der Nutzer, an PEGAMOS HR eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,– Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Vertragsschluss, Registrierung

4.1 Um die Dienstleistungen nutzen zu können, muss sich der Nutzer registrieren. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.

4.2 Der Nutzer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist PEGAMOS HR berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

4.3 Mit der Absendung der Registrierungsdaten an PEGAMOS HR wird PEGAMOS HR ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet.

4.4 Über die Annahme des Angebots entscheidet PEGAMOS HR nach freiem Ermessen. Bestätigt PEGAMOS HR die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail- Adresse, ist der Nutzer an sein Angebot nicht mehr gebunden. Mit Bestätigung des Angebots durch PEGAMOS HR kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und PEGAMOS HR zu Stande.

4.5 Bei Vertragsschlüssen unter Unternehmern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs und mit Sitz in Deutschland findet § 312g Abs. I Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.

4.6 Je Nutzer (d. h. juristischer Person) ist nur eine Registrierung gestattet. Unterhält ein Nutzer mehrere Filialen, ist jede Filiale als Benutzer des Nutzers anzumelden. Die Registrierung bei PEGAMOS HR ist nicht übertragbar. Jeder Benutzer des Nutzers erhält ein eigenes Passwort.

4.7 Der Nutzer verpflichtet sich, PEGAMOS HR Änderungen seiner Daten umgehend mitzuteilen.

4.8 Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. PEGAMOS HR weist darauf hin, dass PEGAMOS HR-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, die Benutzer der Nutzer nach ihrem Passwort zu fragen. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über die Funktion „Passwort vergessen“ die Zusendung eines neuen Passwortes an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse anfordern.

4.9 Der Nutzer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist PEGAMOS HR umgehend per E-Mail zu benachrichtigen.

(5) Preise

5.1 Der Basispreis für die Dienstleistungen von PEGAMOS HR richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket.

5.2 Preisanpassungen während der Laufzeit werden dem Nutzer 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Nutzer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Nimmt der Nutzer die Leistungen von PEGAMOS HR nach Inkrafttreten der Preisänderung weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar.

(6) Zahlung, Fälligkeit, Verzug

6.1 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt PEGAMOS HR ihre Leistungen monatlich in Rechnung. Von PEGAMOS HR wird eine Rechnung erstellt. Der Nutzer hat den Rechnungsbertrag gemäß dem Zeitraum entsprechend seines Leistungspaketes per Überweisung pünktlich zu bezahlen.

6.2 Alle Beträge sind grundsätzlich mit Rechnungserhalt fällig. Der Nutzer gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen ist. Gerät der Nutzer in Verzug, ist PEGAMOS HR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Nutzer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass PEGAMOS HR ein geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleibt auch das Recht von PEGAMOS HR, den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen oder dem Nutzer nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6.3 Ist der Kunde vertraglich verpflichtet seine Produktionszahlen oder die Arbeitsstunden zur Abrechnung der Provision in das System einzutragen und kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist PEGAMOS HR berechtigt die Produktionszahlen oder die Arbeitsstunden zu schätzen und diese verbindlich in Rechnung zu stellen. Sobald der Kunde die tatsächlichen Produktionszahlen oder Arbeitsstunden nachreicht, werden die bereits ausgestellten Rechnungen korrigiert und verrechnet.

6.4 Ist der Kunde vertraglich verpflichtet seine Produktionszahlen oder die Arbeitsstunden zur Abrechnung der Provision in das System einzutragen und kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und es erfolgt eine Schätzung sowie nachträgliche Korrektur der Produktionszahlen, so ist der Kunde verpflichtet diese Korrektur nachzuweisen.

(7) Dauer des Vertrags, Kündigung

7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit oder für eine Laufzeit von 1 Jahr geschlossen. Es gilt bei unbefristeten Verträgen ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht von einem Monat zum Monatsende als vereinbart, bei Verträgen mit Jahreslaufzeit laufen diese nach der Laufzeit ab und der Nutzer muss erneut ein Paket in seinem System bestellen, um den Service nutzen zu können. Sollte der Nutzer einer Jahresvertrag auslaufen lassen, so müssen die entsprechenden Provisionen der laufenden durch Pegamos HR vermittelten Projekte bezahlt werden.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht PEGAMOS HR insbesondere zu,

a. wenn der Nutzer zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt.

Zu den „zentralen Bestimmungen“ dieser AGB im vorgenannten Sinne gehören insbesondere

• Ziffer 3 (die Verpflichtung, das Angebot von PEGAMOS HR nur im erlaubten Rahmen zu nutzen),
• Ziffer 4.2 (die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen),
• Ziffer 4.8 (das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen),
• Ziffer 12 (die Verpflichtung, die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten und keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen);

b. wenn sich der Nutzer länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet;

c. wenn der Nutzer zahlungsunfähig wird (also z. B. Gehaltsforderungen oder Lieferantenforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist;

d. wenn ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt und der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen durch Rücknahme beseitigt wird.

7.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8) Sperrung von Inhalten oder des Zugangs, sonstige Sanktionen

8.1 Die Aufnahme von Inhalten des Nutzers in das Internetangebot liegt im Ermessen von PEGAMOS HR. PEGAMOS HR wird das Einstellen von Inhalten des Nutzers insbesondere dann verweigern bzw. eingestellte Inhalte entfernen, wenn diese

• diskriminierend, rassischtisch, sexistisch oder
• nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von PEGAMOS HR entsprechen oder
• nach Meinung von PEGAMOS HR rechtswidrig sind.

8.2 Wird ein vom Nutzer eingestellter Inhalt von dritter Seite beanstandet, so ist PEGAMOS HR zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Inhalte unverzüglich und ohne jegliche Prüfung aus dem Angebot von PEGAMOS HR zu entfernen.

8.3 PEGAMOS HR ist berechtigt, den Zugang des Nutzers unverzüglich zu sperren, wenn

• der Nutzer wiederholt gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von PEGAMOS HR verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden;
• sich der Nutzer im Zahlungsverzug befindet;
• der begründete Verdacht besteht, dass ein Dritter den Zugang des Inhabers (mit-)benutzt;
• ein sonstiger Fall des Missbrauchs der Datenbank oder der Überschreitung der Nutzungsrechte vorliegt.

8.4 In allen Fällen wird der Nutzer vor der Sperrung rechtzeitig unterrichtet (Abmahnung). PEGAMOS HR ist berechtigt, für die erneute Freischaltung ein Entgelt in Höhe von 10,– Euro zu erheben.

8.5 Verstößt der Nutzer trotz Abmahnung erneut schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8, wird PEGAMOS HR Maßnahmen ergreifen, um den Nutzer dauerhaft von dem Angebot auszuschließen. In diesem Fall ist PEGAMOS HR ferner berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500,– Euro je angefangene Woche, in der der Verstoß oder der Missbrauch andauert, zu erheben.

(9) Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung

9.1 Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom Nutzer eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. PEGAMOS HR ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des Inserenten noch sonst in dessen Auftrag tätig. Gemäß § 7 TMG ist PEGAMOS HR nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

9.2 Der Nutzer stellt PEGAMOS HR von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der PEGAMOS HR-Website durch den Nutzer gegen PEGAMOS HR geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch PEGAMOS HR einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Nutzer zu vertreten ist.

(10) Gewährleistung

10.1 PEGAMOS HR gewährleistet eine Verfügbarkeit der Datenbank von über 90 % bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit in diesem Sinne bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und Daten daraus abgerufen werden können.

10.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Zeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen – jeweils im angemessenen Rahmen – sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen von PEGAMOS HR nicht abwendbaren Ursachen. Hierzu gehören z. B. Notfallmaßnahmen, um eine Virenverbreitung zu unterbinden. Diese Zeiten wird PEGAMOS HR wenn möglich auf der Website im Voraus ankündigen.

10.3 Beim Einstellen von Bilddateien haftet PEGAMOS HR nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen.

(11) Haftung von PEGAMOS HR

11.1 PEGAMOS HR haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers, (1) die PEGAMOS HR oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch PEGAMOS HR, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von PEGAMOS HR eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von PEGAMOS HR oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 PEGAMOS HR haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5 % des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.3 Für Datenverluste des Nutzers haftet PEGAMOS HR, wenn der Nutzer durch Anfertigung von Backups oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von PEGAMOS HR ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Ziffer 11.2 bleibt hiervon unberührt.

11.4 Soweit PEGAMOS HR gemäß Ziffer 11.2 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 10.000,– Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 5.000,– Euro begrenzt.

11.5 Soweit PEGAMOS HR gemäß Ziffer 11.2 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

11.6 In anderen als den in 11.1 bis 11.3 genannten Fällen ist die Haftung von PEGAMOS HR – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.7 Soweit die Haftung von PEGAMOS HR ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PEGAMOS HR.

(12) Haftung des Nutzers

12.1 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Gestaltung der eingestellten Inhalte die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z. B. beleidigende, verleumderische, volksverhetzende oder pornographische) oder kreditgefährdende Inhalte zugänglich zu machen.

12.2 Der Nutzer ist verpflichtet, PEGAMOS HR von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus der Verletzung der in Ziffer 12.1 genannten Verpflichtung resultiert, auf erstes Anfordern freizustellen und PEGAMOS HR alle aus der Verletzung etwaig entstehender weiter gehenden Schäden, insbesondere alle angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.

(13) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

13.1 Es stehen dem Nutzer keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit PEGAMOS HR herrühren.

13.2 Der Nutzer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

(14) Schlussbestimmungen

14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Poznan, Polen.

14.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.3 PEGAMOS HR ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


Stand: 01.01.2021


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