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Wussten Sie schon?

In der politischen Diskussion in Deutschland und in den Medien werden unter dem Begriff Werkvertrag oder Sub-Subunternehmer vor allem Scheinwerkverträge als Problem angesprochen, die anstelle von Arbeitnehmerüberlassung oder von Arbeitsverträgen in Unternehmen eingesetzt werden.


Ein Werkvertrag ist in aller Regel ein Vertrag zwischen zwei Unternehmen über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich eine Partei verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch die andere Vertragspartei (Besteller) herzustellen.

Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienstvertrag und Kaufvertrag. Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit oder Sorgfaltsverbindlichkeit. Beim Kaufvertrag ist nicht die Herstellung, sondern die Verschaffung der Sache Vertragsinhalt.

Gesetzliche Grundlage des Werkvertrages ist in aller Regel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wobei Sonderformen des Werkvertrages auch in anderen Gesetzen (HGB) zu finden sein können oder aber sich in der Praxis herausgebildet haben (Bauvertrag, Planungsvertrag).





Aufgrund der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) dürfen auch ausländische Unternehmen Ihre Dienste in Deutschland anbieten, wenn diese die gültigen Richtlinien, Gesetze und Regeln einhalten.

Innerhalb der EU dient die europäischen Richtlinie EG 2018/957/EG als Vorgabe über Entsendung, wobei jedes Land national diese Richtlinie in einem Gesetz umsetzen muss. In Deutschland bildet die gesetzliche Grundlage das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Neben der Vertragsgestaltung, die einige Stolperstellen enthalten kann, sowie bei der Einhaltung der verschiedenen nationalen Gesetze (Mindestlohn, Berichte an den ZOLL, Arbeitsschutz, etc.) unterstützt PEGAMOS HR Auftraggeber und Subunternehmer gleichwertig.


Wussten Sie schon?

Seit einiger Zeit wird in Deutschland die Möglichkeit eines Lieferkettengesetzes diskutiert, da es nach Ansicht der Politik zu wenig Engagement deutscher Unternehmen für Sozial- und Umweltstandards in den Lieferländern gibt.





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