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Wussten Sie schon?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern.

Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte nach Deutschland kommen können, die Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen.

Die Rekrutierung von Arbeitskräften ist die meist verbreitete Wahl zur Arbeitnehmerbeschaffung. Hierbei wird ein Arbeitnehmer mittels Vertrag direkt bei dem suchenden Unternehmen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses angestellt.

Der Gedankengang zur Suche von Arbeitskräften / Fachkräfte auch auf eine ausländische Rekrutierungsagentur zurückzugreifen ist naheliegend, da hierdurch die Auswahlmöglichkeit der Bewerber erheblich erweitert werden kann.

Durch das am 1. März 2020 novellierte und in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht sogar die Möglichkeit Fachkräfte welche nicht Bürger eines EU Landes sind, einzustellen. Während die Politik einen einfachen Anstellungsprozess anstrebt, stellt sich dieser in der Praxis jedoch nach wie vor als sehr Komplex dar.





Aufgrund der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) dürfen auch ausländische Arbeitnehmer Ihre Arbeitskraft in Deutschland anbieten, wenn diese die gültigen Richtlinien, Gesetze und Regeln einhalten.

In aller Regel werden Ausbildung und Berufe innerhalb der EU ohne großen behördlichen Aufwand anerkannt. Jedoch, je nach Land und Auslegung der EU-Richtlinien, kann es manchmal zu Herausforderungen kommen. Seit August 2019 gibt es zum Beispiel Herausforderungen bei der Anstellung von jungen polnischen Ärzten, da die Landesprüfungsämter zwei zusätzliche Punkte (LEK und Statz) einfordern.

PEGAMOS HR unterstützt bei der Suche nach der richtigen Vermittlungsagentur (Spezialisierung), bei allen vertraglichen Angelegenheiten und bleibt bis zum ersten Arbeitstag an der Seite aller Parteien um bei aufkommenden Herausforderungen und Fragen zu helfen.


Wussten Sie schon?

Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die Europäische Kommission bietet eine Datenbank zur Überprüfung der Reglementierung von einzelnen Berufen an.





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