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Wussten Sie schon?

Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung wird als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.

Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, und somit sind die Verträge zwischen Entleiher und Verleiher sowie zwischen Verleiher und Arbeitnehmer unwirksam (§ 9 Nr. 1 AÜG).

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.

Innerhalb der EU dient die europäischen Richtlinie EG 2008/104/EG als Vorgabe über Leiharbeit, wobei jedes Land national diese Richtlinie in einem Gesetz umsetzen muss. In Deutschland bildet die gesetzliche Grundlage das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

In fast allen Ländern der EU unterliegt die Leih- oder Zeitarbeit der Erlaubnispflicht und darf ohne diese nicht von einer Firma durchgeführt werden. In Deutschland ist die Bundesagentur für Arbeit für die Prüfung der Voraussetzungen und zur Ausstellung der "Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" zuständig. Ist diese Lizenz nicht vorhanden, kann nur in besonderen Ausnahmefällen ein Arbeiter entliehen werden.





Aufgrund der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) dürfen auch ausländische Personaldienstleister Ihre Leiharbeiter in Deutschland anbieten, wenn diese eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit haben und alle weiteren Gesetze und Regeln einhalten.

Der besondere Vorteil einer ausländischen Zeitarbeitsagentur ist, dass die administrativen Kosten erheblich geringer sind als bei einheimischen Agenturen. Neben diesem großen Vorteil erweitert sich zusätzlich auch das Potential der Arbeitskräfte erheblich, da innerhalb der EU mehr Fachkräfte / Arbeitskräfte zur Verfügung stehen als ausschließlich in einem Land.

Bei der Nutzung von ausländischen Zeitarbeitsagenturen gibt es jedoch ein paar Besonderheiten zu beachten (z.B. das je nach Vertragslaufzeit die Sozialversicherung entweder im Verleiherland oder Entleiherland zu bezahlen ist). Wir von PEGAMOS HR unterstützen sowohl Verleiher als auch Entleiher bei allen Fachfragen und Herausforderungen.


Wussten Sie schon?

Während die EU Richtlinie EG 2008/104 über Leiharbeit für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum gilt, sind "Zeitarbeit-Lizenzen" in aller Regel ausschließlich national gültig.

Eine polnische Agentur die lediglich eine polnische Lizenz hat und Leiharbeiter nach Deutschland verleiht, betreibt also eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, welche illegal ist.





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