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Partnerschaft
- Erhalt einer gültigen Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung in dem jeweiligen Land
- Kontrolle Kunde und Arbeitsort der Arbeiter
- Unterstützung bei der Suche nach Wohnungen
- Unterstützung bei Dokumentenbeschaffung der Arbeiter
- Unterstützung bei behördlichen Kontrollen
- Zahlungsüberwachung und Inkasso
- 24/7 Unterstützung der Arbeiter in dem jeweiligen Land
- Unterstützung bei rechtlichen Fragen
- Training zu länderspezifische Punkte
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Die visumfreie Einreise zur Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen von Vander Elst ist derzeit nur unter den Voraussetzungen des § 17a AufenthV i.V.m. § 30 Nr. 3 BeschV möglich
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen zB Polen: „rezydent Dlugoterminowy-WE“
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